Archive for the 'Prüfungen' Category

Prüfungen und Qualifikationen

  • EVG 1, 31 km – 1. Qualifikation
  • EVG 2, 51 km – 2. Qualifikation
  • EVG 3, 62 km – 3. Qualifikation
  • EVG 4, 82 km – 4. Qualifikation
  • nationales Rennen CEN*, 82 km mit Best Condition
  • Endurance Light, 22 km – Einsteigerprüfung

 

EVG – Endurance mit vorgeschriebener Geschwindigkeit

  • Im EVG absolviert der Teilnehmer die vorgegebene Distanz in einem festgelegten Geschwindigkeitsband. Die Rangliste wird nach einer Formel unter Einbezug von Tempo und Pulswerten erstellt. Diese Disziplin dient zum Einstieg in die Rennen.
  • Am Distanzritt Lägern können alle Qualifikationen 1-4 geritten werden.

 

CEN, Concours Endurance National – Distanzrennen

  • Die Königsdisziplin, in der auch international Titelkämpfe ausgetragen werden. Absolviert werden in diesen Rennen im Gelände 80 – 160 Kilometer in einem Tag oder bis zu 200 Kilometer in zwei Tagen. Der schnellste Reiter, der sämtliche Tierarztkontrollen besteht, gewinnt. Starten kann nur derjenige, der sich und sein Pferd über vier Stufen qualifiziert hat und über eine Lizenz verfügt.
  • Achtung: Nach dem neuen Technischen Reglement Endurance muss für ein CEN* 2 mal ein EVG 4 (Reiter und Pferd) mit mindestens Tempo 12 km/h geritten werden. Ausgenommen sind die, welche schon ein CEN* geritten sind.

 

EL, Endurance Light – Einsteigerrennen

  • Der Endurance Light wurde geschaffen, um den Einstieg in den Distanzritt zu erleichtern und Distanzluft zu schnuppern. Im Vergleich zum EVG ist die zu bewältigende Strecke kürzer und die vorgeschriebene Geschwindigkeit ist langsamer. Während des Rennens werden die Teilnehmer speziell betreut.
  • Interessierte können dieses Jahr am Distanzritt Lägern Distanzluft schnuppern.
    Weitere Infos zum Endurance Light findet ihr hier.

 

Aktuelle Reglemente SVPS: Webseite SVPS DE – Endurance

 

Einige wichtige Punkte sind hier aufgeführt:

KAPITEL 6: PFERDE

6.1 ALLGEMEINE ZULASSUNGS- BEDINGUNGEN

  1. Bei der Disziplin Endurance steht der Begriff „Pferd“ für alle Equiden.
  2. Zugelassen werden Pferde, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind und sich in entsprechender Kondition befinden. Aus- drücklich ausgeschlossen sind hochtragende und laktierende Stuten.
  3. Die Pferde werden von den Veterinären untersucht.

6.2 QUALIFIKATION

  1. Für die Teilnahme an Prüfungen von mehr als 40 km müssen Pferde entsprechend qualifiziert sein.

6.3 SATTELZEUG / AUSRÜSTUNG

  1. Das Sattelzeug ist frei wählbar, muss aber in gutem Zustand und dem Pferd angepasst sein.
  2. Atembeengende Zäume und sämtliche Hilfszügel – ausser dem gleitenden Martingal – sind untersagt. Die Zäumung muss so beschaffen sein, dass das Pferd jederzeit auch von Dritten geführt werden kann. Das Anbinden des Pferdes mit den Zügeln am Gebiss oder an einer Hackamore ist untersagt.
  3. Sicherheitssteigbügel sind vorgeschrieben, wenn der Reiter Schuhe ohne Absatz trägt.

 

KAPITEL 7: KONKURRENTEN

7.2 QUALIFIKATION

  1. Für die Teilnahme an Endurance-Prüfungen jeder Art wird der Besitz des vom SVPS ausgestellten Brevets vorausgesetzt. Es muss vor der Prüfung vorgewiesen werden können.
  2. Für die Teilnahme an Prüfungen von mehr als 40 km muss der Konkurrent entsprechend qualifiziert sein.

7.3 HAFTUNG / VERSICHERUNGEN

  1. Konkurrenten haften für Schäden aller Art, die sie selbst, ihre Pferde oder ihre Helfer während der Veranstaltung verursachen.
  2. Konkurrenten müssen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung besitzen und sich auf Verlangen des OK darüber ausweisen können.

7.4 ANZUG UND AUSRÜSTUNG

  1. Der Gebrauch eines sturzsicheren Kopfschutzes ist für alle Prüfungen zwingend.
  2. Die Kleidung während der Prüfung selbst muss schulterbedeckend, schicklich und zweckmässig sein.
  3. Während der Eröffnungs- und Schlusszeremonie sowie der Preisverteilung ist ein passendes Tenue Ehrensache.
  4. Die Startnummer wird während der gesamten Dauer der Prüfung deutlich sichtbar getragen.
  5. Der Gebrauch von Sporen ist bei allen Prüfungen untersagt. Bei CEN und bei allen Verfassungskontrollen ist der Einsatz von Ruten und Peitschen verboten.